Sportlehrer auf Snowboardkurs
onlineurteile.de - Ein Sportlehrer leitete an seiner Schule die Arbeitsgemeinschaft Wintersport. Jedes Jahr organisierte und betreute er im Winter Klassenfahrten zum Skifahren. Da mehr und mehr Jugendliche das Snowboard vorzogen, wollte der Sportlehrer auf dem Laufenden bleiben. Er nahm an einem Lehrerfortbildungskurs "Snowboardfahren im Schulsport" teil. Hier lernte er die Grundtechnik und wurde in theoretische Grundlagen eingewiesen. Am letzten Tag absolvierte er eine Prüfung.
Das Finanzamt lehnte es ab, die Ausgaben des Sportlehrers für den Kurs als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Der Steuerzahler klagte gegen den Bescheid der Behörde und bekam vom Bundesfinanzhof Recht (VI R 61/02). Da zwischen der Berufstätigkeit des Steuerzahlers und dem Kursinhalt ein direkter Zusammenhang bestehe, seien die Ausgaben steuerlich zu berücksichtigen.
Der Lehrgang vermittle den Teilnehmern praktische und pädagogische Fähigkeiten, die sie benötigten, um Schulklassen beim Snowboardfahren zu beaufsichtigen und in diesem Sport zu unterrichten. Der Lehrer habe den Fortbildungskurs nicht zum Vergnügen besucht, sondern um den Erwartungen der Schüler gerecht zu werden. Als Leiter der Arbeitsgemeinschaft Wintersport müsse er auch zeitgemäße Wintersportarten beherrschen und unterrichten können.