Sportlerin bekommt ein Baby

Kann sie aus diesem Grund ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen?

onlineurteile.de - Sie war gern und oft ins Fitnessstudio gegangen, um zu trainieren. Doch nun war die Frau im sechsten Monat schwanger und wollte aufhören. Sie kündigte ihren Vertrag mit dem Studio fristlos. Der Studioinhaber akzeptierte die Kündigung nicht: Laut Vertrag könne sie bei Krankheit oder Schwangerschaft pausieren, aber nicht kündigen. Das Studio zog weiterhin die Monatsbeiträge von der werdenden Mutter ein. Um ihr Geld zurückzubekommen, zog sie schließlich vor Gericht.

Eine Schwangerschaft berechtige die Kundin, den Vertrag fristlos zu kündigen, urteilte das Amtsgericht Mühldorf (1 C 832/04). Ab einem bestimmten Zeitpunkt erlaube es die "körperliche Situation einer Schwangeren" nicht mehr, das Fitnessangebot zu nutzen. Ab wann, sei eine subjektive Bewertung der Frau und entziehe sich richterlicher Nachprüfung. Der Studioinhaber könne auch nicht darauf bestehen, dass die Kundin die Möglichkeit wahrnehme, den Vertrag nur auszusetzen. Die Geburt eines Kindes greife erheblich in die Lebensführung einer Mutter ein. Die Kundin sei nicht verpflichtet, trotz der Kinderbetreuung ihre Besuche im Fitnessstudio fortzusetzen.