Spürhunde als Beweismittel
onlineurteile.de - Spätestens seit Kommissar Rex ist bekannt, welchen Beitrag Hunde in der Polizeiarbeit leisten können. Im Frühjahr 2012 setzte die bayerische Polizei zwei Spurensuchhunde als so genannte "Mantrailer" ein, um eine Einbrecherbande zu überführen, die sich auf süddeutsche Verbrauchermärkte spezialisiert hatte. Die vier Angeklagten wurden wegen schweren Bandendiebstahls zu Gefängnis verurteilt.
In zwei Fällen gab es allerdings keine anderen Beweise für ihre Tatbeteiligung als die von den Hunden erschnüffelten Spuren. Sie reichten dem Landgericht Nürnberg-Fürth als einziger Beweis nicht aus (13 KLs 372 Js 9454/12). Ein Tatnachweis scheitere schon daran, dass nicht mehr festzustellen sei, von wann die Spuren stammten, so das Landgericht. Die Täter könnten auch schon vor dem Einbruch in der Nähe der überfallenen Märkte gewesen sein und dabei Spuren hinterlassen haben.
Als "Geruchsträger" seien zudem Kleidungsstücke der Angeklagten verwendet worden. Da sie regelmäßig zu viert in einem Auto gefahren seien, sei es sehr wahrscheinlich zu Körperkontakt gekommen. Auf diese Weise werde der Geruch von einem Täter auf die Kleidung der anderen übertragen. Wenn aber verschiedene Gerüche mehrerer Täter am Kleidungsstück hafteten, sei unklar, welcher Spur der Hund folgte, d.h. welcher Täter sie gelegt habe. Abstriche vom Körper seien als Spurenträger weitaus zuverlässiger.
Deshalb sprach das Landgericht die Angeklagten in diesen zwei Fällen frei und stellte gleichzeitig klar, unter welchen Voraussetzungen die Ergebnisse tierischer Spurensuche für die bayerische Justiz als Beweis akzeptabel sind:
Polizeihunde müssten die einschlägige Prüfungsstufe bei der Bayerischen Polizei absolviert haben.
Die Geruchsspur müsse direkt vom Körper der verdächtigten Person stammen und nicht von einem Kleidungsstück. Wie eine Geruchsspur gewonnen werde, sei außerdem genau zu dokumentieren.
Zwei Spürhunde müssten unabhängig voneinander und jeweils ohne Beteiligung des anderen Hundeführers dieselbe Spur gefunden haben.
Schließlich sei jeder Einsatz zu filmen, damit später Gerichte und Sachverständige die Situation nachvollziehen könnten.