Spurwechsel und "Reißverschluss"
onlineurteile.de - Blockiert auf einer zweispurigen Straße ein parkender Möbelwagen die linke Fahrbahn und wechselt deshalb eine Cabrio-Fahrerin schnell nach rechts, wo sie mit einem Fiat kollidiert, hat sie keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Unfallgegnerin;
Autofahrer dürfen nur die Spur wechseln, wenn jedes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist — andernfalls müssen sie anhalten und warten; die Fiat-Fahrerin war nicht verpflichtet, der Cabrio-Fahrerin den Spurwechsel zu ermöglichen: Das so genannte Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn eine Fahrspur wegfällt, nicht, wenn eine Fahrspur durch ein Hindernis blockiert wird.