Staatsanwalt unter Polizeischutz
onlineurteile.de - Ein Staatsanwalt, der im Bereich organisierter Kriminalität ermittelt, wurde 1999 nach Morddrohungen unter Polizeischutz gestellt. Er lebt mit seiner Ehefrau in einer gemieteten Eigentumswohnung. Für die Mitbewohner in der Wohnanlage bedeutet dies seither: ständige Überwachung des Anwesens durch Videokameras, Polizeibusse auf dem Nachbargrundstück und Personenkontrollen aller Besucher.
Einer Eigentümerin wurde es nach einigen Jahren zu bunt. Sie forderte vom Bundesland Rheinland-Pfalz, dem Dienstherrn des Staatsanwalts, es müsse den gefährdeten Beamten dazu bringen, die Wohnung aufzugeben. Der permanente Eingriff in ihre Privatsphäre sei nicht länger zumutbar. Doch die Klage der Frau gegen das Bundesland wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgewiesen (12 A 10951/04).
Die Lebensgefahr für den Staatsanwalt dauere an, erklärten die Richter. Wie Telefonmitschnitte und Zeugenaussagen belegten, bestehe der Mordauftrag immer noch. Die polizeilichen Maßnahmen seien zum Schutz des Beamten also zwingend erforderlich. Eine dienstliche Anweisung zum Umzug wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte des Staatsanwalts, für den diese Wohnung die einzige Rückzugsmöglichkeit ins Privatleben darstelle.
Seine Ermittlungstätigkeit komme dem Staat und der Allgemeinheit zugute. Dafür bringe der Beamte viele Opfer, könne kein normales Privatleben mehr führen. Ein Wohnungswechsel bedeutete weitere soziale Isolierung. Deshalb müssten die Mitbewohner im Haus die Belastungen akzeptieren. Auch Unbeteiligte müssten Eingriffe in ihre Rechte hinnehmen, wenn dies zum Schutz des Lebens anderer unvermeidlich sei. Natürlich seien aber die Schutzmaßnahmen so schonend wie möglich zu gestalten und die zum Objektschutz eingeteilten Polizeibeamten darauf gut vorzubereiten.