Stadträte wollen nicht gefilmt werden
onlineurteile.de - Der private Rundfunk- und Fernsehsender "CiTi.TV" (Funkhaus Saar GmbH) wollte direkt aus dem Stadtrat Saarbrücken berichten. Sein Antrag, öffentliche Sitzungen per Video aufnehmen und senden zu dürfen, wurde jedoch abgelehnt. Das würde die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates beeinträchtigen, entschied der Stadtrat.
"CiTi.TV" zog vor Gericht und erstritt beim Verwaltungsgericht Saarlouis die Erlaubnis für die Berichterstattung (11 L 502/10). Zur Pressefreiheit gehöre die Möglichkeit, öffentliche Ereignisse zu übertragen, so die Verwaltungsrichter. Das Grundrecht umfasse einen Anspruch gegen die politischen Instanzen, Zugang zu - öffentlich zugänglichen - Informationsquellen zu gewähren. Warum der Stadtrat dadurch seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen sein sollte, sei nicht nachvollziehbar.
Die Sitzungen des Stadtrats seien öffentlich. Stadtratsmitglieder könnten sich - als Teil der öffentlichen Verwaltung - nicht auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen, um Berichterstatter abzuwimmeln. In einer Informationsgesellschaft müssten es Mitglieder des Stadtrats hinnehmen, wenn gefilmt werde. Schließlich engagierten sie sich für kommunale Belange und stünden damit freiwillig im "Fokus" der Öffentlichkeit.