Stalker ignoriert beharrlich Kontaktverbot

Gericht verhängt für massiven "Telefonterror" fast zwei Jahre Ordnungshaft

onlineurteile.de - Ein 36 Jahre alter Mann aus Seelze verfolgte eine Bielefelderin. Wie auch immer der Stalker sein Opfer ausgewählt haben mag — die beiden kannten sich nicht, waren weder Kollegen, noch ein ehemaliges Liebespaar —, plötzlich begann er damit, die Frau zu verfolgen. In der Wohnung, am Arbeitsplatz tauchte der Mann ständig auf. Dazu kam massiver Telefonterror mit mehreren hundert Anrufen innerhalb weniger Tage, SMS und E-Mails mit bedrohlichen Inhalten, die sich auf einen möglichen Tod der 44-Jährigen bezogen.

Auf Antrag der verängstigten Frau erließ das Amtsgericht Bielefeld eine "Anordnung gemäß Gewaltschutzgesetz": Dem Stalker wurde auferlegt, keinen Kontakt mehr aufzunehmen und sich ihr bzw. ihrer Wohnung nicht mehr zu nähern. Das Kontaktverbot und Mahnungen der Polizei ignorierte der Mann konsequent. Er schickte weiterhin E-Mails und rief ständig an.

Die Attacken gipfelten in einem Päckchen, das er — getarnt als Geschenk für den Sohn der Frau — in ihren Briefkasten warf. Darin war eine lebende Vogelspinne, die ihr einen Riesenschrecken einjagen sollte. Dass sich sein Opfer vor Spinnen fürchtete, hatte der Stalker irgendwie erfahren. Daraufhin verhängte das Amtsgericht Bielefeld gegen das Ekel 90 Tage Ordnungshaft, nach weiteren 450 Anrufen brummte es ihm noch einmal 630 Tage auf.

Die Beschwerde des Stalkers gegen diese Sanktion scheiterte beim Oberlandesgericht Hamm (II-1 WF 47/13). Der Verurteilte habe das Kontaktverbot über Monate hinweg ignoriert und sein Opfer quasi Tag und Nacht mit Telefonanrufen und E-Mails belästigt und gequält. Die Frau leide sehr unter diesem Terror und könne vor Angst kaum noch schlafen.

Durch mildere Maßnahmen von Polizei und Justiz habe sich der Verfolger nicht beeindrucken lassen. Daher sei es geboten, den Rahmen der Ordnungshaft für dieses Delikt (bis zu zwei Jahre) beinahe ganz auszuschöpfen. Die Härte der vom Amtsgericht verhängten Sanktion sei angesichts der Kompromisslosigkeit des Stalkers angemessen.