"Star Guide Mallorca"

Starjournalistinnen können Publikation von Fotos ihrer spanischen Ferienhäuser nicht verhindern

onlineurteile.de - Fotojournalist K. lebt davon, Privathäuser und Urlaubsdomizile Prominenter vom Hubschrauber aus zu fotografieren. Diese Bilder verkauft er mit Zusatzinformationen an interessierte Medien. 1999 gestaltete die Fernsehzeitschrift "TV-Movie" aus seinem Material Artikel unter der Überschrift: "Star Guide Mallorca" und "Die geheimen Adressen der Stars". Unter anderem wurden Fotos von Fincas veröffentlicht, die den Fernsehjournalistinnen Christiansen und Gundlach gehören. Beide Damen klagten auf Unterlassung.

Luftbildaufnahmen zu publizieren sei zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 373/02 und VI ZR 404/02). Zwar werde so die Anonymität der Anwesen aufgehoben und in die Privatsphäre der Besitzerinnen eingegriffen, weil ein großes Publikum Einblick in ihren privaten Lebensbereich erhalte. Da aber beide Ferienhäuser in Folge früherer Veröffentlichungen bereits bekannt seien, überwiege hier das Grundrecht der Pressefreiheit. Pressefreiheit gelte auch für unterhaltende Beiträge mit geringem Informationswert.

Zusammen mit den Fotos die Lage der "Fincas" auf Mallorca bekannt zu geben und genau zu beschreiben, wie sie zu erreichen sind, geht allerdings zu weit, urteilten die Bundesrichter. Auf diese Weise würden die Betroffenen für die Öffentlichkeit "direkt greifbar" - Unbekannte könnten die Häuser aufsuchen und in den privaten Bereich eindringen. Damit werde in nicht hinzunehmender Weise das Recht auf Privatsphäre verletzt. Wegbeschreibungen dürfe die Zeitschrift künftig nicht mehr veröffentlichen.