Stasi-Spitzel will sein Foto nicht im Internet sehen
onlineurteile.de - Freiwillig hatte sich Herr T für die Aufgabe beim Ministerium für Staatssicherheit nicht gemeldet. Wie viele Mitarbeiter der Stasi hatte man ihn mit Drohungen zur Kooperation überredet: Wegen seiner Kenntnis von illegalen Antiquitätenverkäufen nach Westberlin drohte eine Gefängnisstrafe. Um die zu vermeiden, hatte sich der Mann als informeller Mitarbeiter (IM) anwerben lassen.
Ein ehemaliger DDR-Oppositioneller berichtet auf seiner Internetseite über Stasi-Aktivitäten in und um Erfurt. Auf dieser Website ist zu sehen, wie ein Militärstaatsanwalt im Dezember 1989 im Ministerium für Staatssicherheit Räume versiegelt. Neben ihm steht Herr T, dessen Name und Funktion aufgeführt werden.
Das wollte Herr T nun dem Betreiber der Website verbieten lassen: Er habe schließlich im Staatsapparat der DDR kein Amt bekleidet. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertige es nicht, ihn 20 Jahre danach noch an den Pranger zu stellen. Die Klage von Herrn T scheiterte beim Landgericht München I (9 O 1277/09).
Hier gehe es um ein wahrhaft historisches Bilddokument, so das Gericht. Über geschichtlich bedeutsame Ereignisse dürfe in vollem Umfang berichtet werden. Gerade die Besonderheit des Augenblicks und die damalige Funktion von Herrn T machten die Publikation des Fotos notwendig. Im System habe er sehr wohl eine exponierte Stellung gehabt: Als einer von nur wenigen IM sei er sogar zur "Zersetzung von Feinden" eingesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund müsse sein (grundsätzlich anerkennenswertes) Interesse an Anonymität zurücktreten hinter das Interesse des Betreibers der Website. Dessen Tun werde geschützt durch die Freiheit der Wissenschaft. Der Mann versuche, die Wahrheit über die DDR aufzudecken und arbeite historische Ereignisse auf. Das sei fester Bestandteil jeder freien und pluralistischen Gesellschaft - inklusive der Veröffentlichung von Bildern und Porträts von Personen, soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machten.