Steinwurf vom Schulgelände?

Autofahrerin fordert von der Schule Geld für die Reparatur ihres beschädigten Wagens

onlineurteile.de - Eine Autofahrerin hatte ihren Wagen neben einer Grundschule abgestellt. Als sie vom Einkaufen zurückkam, hatte das Autodach eine große Delle. Ein Nachbar meinte, da könnte ein Stein vom Schulhof aus oder vom Dach der Turnhalle aus geflogen sein. Da oben hätten Jungs Fußball gespielt. Die Autofahrerin verklagte das Land Hessen als Schulträger auf Schadenersatz: Die Lehrerin, die das Fußballspiel beaufsichtigte, habe wohl nicht richtig aufgepasst.

Dieser Vorwurf sei völlig unbegründet, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, und wies die Klage ab (1 U 185/08). Nach der Beweisaufnahme sei noch nicht einmal gewiss, dass der Fahrzeugschaden durch einen Schüler der Klasse 4a während des Sportunterrichts angerichtet wurde. Man könne nur aufgrund der Aussage des Zeugen annehmen, dass vom Schulgelände aus ein Stein geworfen wurde. Die Identität des Werfers sei unbekannt.

Doch selbst dann, wenn ein Schüler der 4a der Täter gewesen wäre, müsste sich die Lehrerin nicht vorhalten lassen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Während eines Fußballspiels habe sie das Spielfeld im Blick. Dabei könne sie allerdings nicht alle Schüler gleichzeitig im Auge haben. Die Lehrerin sei "auf dem Dach hin und her gegangen", damit sie auch den Schulhof kontrollieren könne. Für die Schulleitung wäre es unzumutbar, so viel Aufsichtspersonal aufzubieten, dass garantiert jeder Schüler auf dem Dach und auf dem Pausenhof jederzeit beobachtet werde.