Steuerabzug für Kosten eines Grabsteins?

Landwirt verpflichtete sich dazu im "Altenteilsvertrag" mit den Eltern

onlineurteile.de - 1995 übergab ein Bauer seinen Hof an den Sohn. Dieser schloss mit den Eltern einen so genannten "Altenteilsvertrag". Darin verpflichtete er sich nicht nur, bis zu ihrem Tod für Wohnung und Verpflegung zu sorgen. Nach dem Tod der Eltern sollte er auch die Kosten für eine standesgemäße Beerdigung und für ein ortsübliches Grabmal tragen. Als 1997 sein Vater starb, kaufte der Landwirt für 10.420 DM einen Grabstein.

Bei der Einkommensteuererklärung des Landwirts gab es Streit mit den Finanzbeamten. Diese erkannten zwar die Pflegekosten für die Mutter als Sonderausgaben an, wollten aber den stolzen Preis für den Grabstein steuerlich nicht berücksichtigen. Doch der Bundesfinanzhof entschied, dass die Ausgaben dafür von der Steuer abzuziehen sind (X R 5/04).

Bei einer Hofübergabe werde das Vermögen übergeben, in der Regel gegen Versorgungsleistungen. Alle Ausgaben, zu denen sich der Hofübernehmer in einem "Altenteilsvertrag" verpflichte, seien als "dauernde Last" steuermindernd zu berücksichtigen. Aufwendungen für ein Begräbnis und einen Grabstein seien zwar einmalig, zählten aber dennoch zu den Versorgungsleistungen, die der Hofübernehmer dem Hofübergeber schulde.