Steuerberater gewechselt
onlineurteile.de - Zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten gab es Unstimmigkeiten über die richtige Bewertung von abgerechneten Leistungen. Der unzufriedene Mandant kündigte auf der Stelle den Vertrag mit seinem Berater und beauftragte mit dem Jahresabschluss seiner Einkommenssteuer einen anderen Steuerberater. Als der erste Steuerberater Honorar forderte, wies ihn der untreue Mandant ab: Schließlich habe er einen weiteren Berater einschalten müssen, diese Mehrkosten verrechne er mit dem geschuldeten (Rest-)Honorar.
Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte das Vorgehen des Mandanten für unzulässig (3 U 1027/02). Bevor er den Steuerberatungsvertrag kündigte, hätte er seinem ursprünglichen Steuerberater die Möglichkeit einräumen müssen, seine unzulängliche Arbeit nachzubessern. Nur wenn der Steuerberater Korrekturen ein für alle Mal ablehne, könne der Mandant ohne Federlesen kündigen und sich einen neuen Berater suchen. Das treffe hier aber nicht zu, deshalb schulde der Mandant dem ersten Berater das restliche Honorar.