Steuerberater klagt gegen Kündigung ...
onlineurteile.de - Als dem angestellten Steuerberater gekündigt worden war, reichte er sogleich Kündigungsschutzklage ein. Noch während des Prozesses fing er an, selbständig zu arbeiten. Als der Prozess gewonnen war, kündigte der Mann das Arbeitsverhältnis umgehend, denn die Selbständigkeit hatte sich recht gut entwickelt.
Das gehe in Ordnung, meinte der Mann. Denn Arbeitnehmer, die während eines Kündigungsschutzprozesses einen neuen Job fänden, dürften deshalb kündigen. Das sei zwar richtig, so das Bundesarbeitsgericht, gelte aber nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine selbständige Tätigkeit beginne (6 AZR 662/06).
Nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage stehe dem Arbeitnehmer innerhalb einer Woche ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf das alte Arbeitsverhältnis zu, wenn er während des Gerichtsverfahrens eine neue Stelle angetreten habe. Habe sich der Arbeitnehmer in dieser Zeit jedoch selbständig gemacht, müsse er eine ordentliche Kündigung einreichen und sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.
Bis zu deren Ende sei der ehemalige Angestellte auch an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot gebunden (d.h. der Arbeitnehmer darf keine Tätigkeit ausüben, mit der er in Konkurrenz zum Arbeitgeber tritt). Dass sein Ex-Arbeitgeber auf das Wettbewerbsverbot verzichtet habe, ändere daran nichts. Der Verzicht sei wirkungslos: Der ehemalige Angestellte schulde dem Ex-Arbeitgeber die vereinbarte Vertragsstrafe, weil er sich als Konkurrent betätigt habe.