Steuerbescheid kam beim Steuerzahler nicht an

Festsetzungsfrist abgelaufen - Steueranspruch des Staats ist verjährt

onlineurteile.de - Finanzämter müssen Steuern innerhalb gewisser Fristen festsetzen, sonst verjährt der Anspruch des Staates auf die Steuer - und der Steuerzahler kommt davon. Problematisch kann es werden, wenn das Finanzamt kurz vor Ende der Festsetzungsfrist Steuerbescheide per Post verschickt. Damit nicht die Zufälle des Briefverkehrs das Steueraufkommen bestimmen, gilt dabei prinzipiell: Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist nicht, wann der Steuerzahler den Brief in seinem Briefkasten findet, sondern wann er vom Finanzamt abgeschickt wurde. Hat der Steuerbescheid vor Ablauf der Frist den "Bereich des Finanzamts verlassen", ist die Festsetzungsfrist gewahrt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, der noch komplizierter war: Das Finanzamt hatte den Steuerbescheid zwar vor Ablauf der Frist abgeschickt, aber er kam beim Steuerpflichtigen nicht an. Deshalb übersandten ihm die Finanzbeamten einen (identischen) neuen Bescheid, allerdings erst, nachdem die Frist abgelaufen war. Diesen Bescheid wies der Steuerzahler zurück und bekam vom BFH Recht (GrS 2/01). Der Steueranspruch des Staates entfalle, weil der vor Ablauf der Festsetzungsfrist abgesandte Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht zugegangen sei.