Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Höhere Ermäßigung von 1.200 Euro gilt erst ab dem Jahr 2009

onlineurteile.de - Nur für den Lohnanteil der Handwerker-Rechnung können die Auftraggeber bei ihrer Einkommensteuererklärung den Steuerbonus geltend machen. Der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung wurde Ende 2008 erhöht: von 600 Euro auf 1.200 Euro. Davon wollte auch ein Ehepaar profitieren, das 2008 von Handwerkern am Einfamilienhaus Arbeiten durchführen ließ.

Der Handwerkerlohn dafür betrug 4.120 Euro. In seiner Einkommensteuererklärung für 2008 verlangte das Ehepaar einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent dieser Aufwendungen (824 Euro). Begründung: Die gesetzliche Neuregelung sei am Tag nach der Verkündung des Gesetzes und damit am 30. Dezember 2008 in Kraft getreten. Der neue Höchstbetrag von 1.200 Euro müsse daher schon ab 2008 gelten.

Das Finanzamt winkte ab und ermäßigte die Steuer nur um 600 Euro, also um den vorher gültigen Höchstbetrag. Zu Recht, wie das Finanzgericht Münster entschied (10 V 4132/09 E). Es wies die Klage der Steuerzahler gegen den Steuerbescheid ab.

Das Gesetz zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" sei zwar am 21. Dezember 2008 beschlossen worden. Dass der neue Höchstbetrag erst ab Anfang 2009 gelten solle, ergebe sich jedoch zweifelsfrei aus der Begründung des Gesetzes.