Steuern für Familienheimfahrten
onlineurteile.de - Unterhält ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze ("doppelte Haushaltsführung"), kann er bei der Einkommensteuererklärung die Ausgaben für Fahrten vom Arbeitsort zum Wohnort der Familie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen (eine Familienheimfahrt pro Woche); ein Abzug für Werbungskosten kommt jedoch nicht in Frage, wenn der Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen unterwegs ist; Begründung: Kann der Arbeitnehmer ein Dienstauto privat nutzen, entsteht ihm durch die Familienheimfahrten kein eigener Aufwand - den trägt vielmehr der Arbeitgeber durch die Überlassung des Dienstwagens.