Stinkendes Schweinefutter?

Landwirt bleibt Strafe erspart: Zwiebel sind keine stinkenden Futtermittel

onlineurteile.de - Ein Vollerwerbslandwirt betreibt im Stadtgebiet Osnabrück eine Schweinezucht. In der Baugenehmigung für einen Schweinestall hatte die Stadt 1998 angeordnet, er dürfe keine "geruchsintensiven Futtermittel wie zum Beispiel Küchenabfälle" verwenden. Allerdings verfütterte der Bauer schon seit vielen Jahren unbehandelte Zwiebeln und Zwiebelreste an seine Schweine.

Nachdem sich im Jahr 2008 Nachbarn über Geruchsbelästigung beschwert hatten, rückte das Zwiebellager in den Fokus der Kommune: Zwiebeln verbreiteten Gestank, kritisierte sie und drohte mit Zwangsgeld für den Fall, dass der Landwirt nicht aufhöre, gegen die Auflage in Sachen Futtermittel zu verstoßen.

Nach einiger Zeit setzte die Stadt tatsächlich ein Zwangsgeld von 2.500 Euro fest. Dabei hatten kommunale Angestellte, die den Hof kontrollieren sollten, außerhalb der direkten Lagerstätte der Zwiebeln keinen Geruch wahrnehmen können. Gegen das Zwangsgeld wehrte sich der Schweinezüchter vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück (2 B 15/11).

Die Richter stoppten die Zwangsmaßnahme im Eilverfahren. Solange nicht geklärt sei, ob Zwiebeln wirklich zu den "geruchsintensiven Futtermitteln" gehörten, gebe es für Zwangsgeld keine Basis. Die Kommune habe keinen Beweis für ihre Vorwürfe. Dagegen spreche einiges für den Standpunkt des Landwirts: Gutachter der Landwirtschaftskammer hätten ausgesagt, dass Zwiebeln grundsätzlich nicht stark riechen — das seien keine verwesenden pflanzlichen Rohstoffe.

Da auch auf dem Hof kein Gestank nach außen gedrungen sei — nicht verwunderlich bei der immer nur kurzfristigen Lagerung von einigen Kubikmetern Zwiebeln —, habe der Landwirt nicht gegen die Auflage von 1998 verstoßen. Der Schweinezüchter darf also weiterhin Zwiebeln an seine Ferkel und Sauen verfüttern.