Strahlengeschädigter DDR-Funker
onlineurteile.de - Sein Dienst bei der NVA hatte den Mann krank gemacht. Von 1962 bis 1971 hatte er in der DDR-Armee als Funkorter gedient und beim Hantieren mit den Geräten nicht zu knapp radioaktive Strahlen abbekommen. Nun fordert er von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld für diverse strahlenbedingte Krankheiten.
Begründung: Mit der deutschen Einheit sei nicht nur das Vermögen der Nationalen Volksarmee (NVA) in Bundesbesitz übergegangen, sondern auch die Haftung der NVA für Schäden, die sie zu verantworten habe. Auch nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR hätte ihm eine Entschädigung zugestanden.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Ex-Soldaten ab (III ZR 90/07). Die Radargeräte seien gemäß dem Einigungsvertrag als Verwaltungsvermögen der DDR in Besitz der BRD übergegangen. Sollte damit Unrechtmäßiges vorgegangen sein, hafte dies aber nicht den Radargeräten an (mit der Folge, dass der neue Eigentümer dafür einstehen müsste).
Auch nach dem DDR-Staatshaftungsgesetz hätte der Ex-Soldat nur eine Entschädigung bekommen, wenn es Fehler von verantwortlichen Mitarbeitern der NVA gegeben hätte, z.B. unzureichende Dienstanweisungen zu Schutzmaßnahmen. Das sei nicht mehr aufzuklären.