Straße mit Flickstellen ...

... wird Motorradfahrer zum Verhängnis: Kein Schadenersatz vom Bundesland

onlineurteile.de - Die Bundesstraße B 68 ist offenbar so häufig ausgebessert worden, dass sie sozusagen aus Flickstellen besteht. Das wurde einem Motorradfahrer zum Verhängnis: An einer der zahllosen Flickstellen verlor er die Kontrolle über das Motorrad und schlitterte über die Straße. Die Maschine stieß mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Zum Glück wurde der Motorradfahrer vorher weggeschleudert und nur relativ leicht verletzt. Doch die beiden Fahrzeuge brannten aus und wurden völlig zerstört.

Für den Straßenbau ist an dieser Stelle das Land Niedersachsen zuständig. Ihm machte der Motorradfahrer den miserablen Zustand der Fahrbahn zum Vorwurf. Er forderte 9.600 Euro Schadenersatz: Auch bei geringer Geschwindigkeit habe man an der Unfallstelle als Motorradfahrer nicht die nötige Bodenhaftung. Dafür müsse das Land aber sorgen. Diese Ansicht teilte das Landgericht Osnabrück jedoch nicht (5 O 793/07).

Wegen kleinerer Schäden jedes Mal den ganzen Straßenbelag zu erneuern, sei für wirtschaftlich unzumutbar, so das Gericht. Wenn ein Straßenbelag von Flickstellen geradezu übersät sei, müssten sich vielmehr die Verkehrsteilnehmer auf die schlechten Verhältnisse einstellen und besonders vorsichtig fahren. Die Ausbesserungen seien so offenkundig, dass man sie gar nicht übersehen könne. Die Straßenbaubehörde müsse nur gegen Risiken etwas unternehmen, die auch aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht erkennen könnten.