Straßenbahn rammt Auto
onlineurteile.de - Der junge Mann war mit dem Auto seines Vaters unterwegs und hatte es eilig. Als vor einer Kreuzung nichts mehr voranging, wollte er den (vermeintlich parkenden) Vordermann überholen. Obwohl sich von hinten eine Straßenbahn näherte, fuhr der Autofahrer nach links über eine markierte Sperrfläche auf die Straßenbahnschienen. Da erst merkte der Mann, dass sich die Autos wegen der roten Ampel stauten und zog seinen Wagen nach rechts auf die Fahrspur zurück. Doch er schaffte es nicht mehr ganz - die Straßenbahn rammte den Wagen.
Es folgte ein Prozess um Schadenersatz beim Oberlandesgericht Hamm, den der Halter des Wagens gegen die Straßenbahngesellschaft verlor (13 U 131/04). Dass der Straßenbahnfahrer zu schnell gefahren oder zu spät gebremst habe, sei nicht erwiesen, so die Richter. Objektive Unfallspuren fehlten. Der Straßenbahnfahrer habe angenommen, dass der Autofahrer nach links auf den Parkplatz eines Supermarktes abbiegen würde (glaubwürdig, weil die Sperrflächenmarkierung hier unterbrochen sei, um das Abbiegen zum Supermarkt zu ermöglichen). Daher habe er es nicht für nötig gehalten, sofort eine - für die Fahrgäste gefährliche - Notbremsung einzuleiten. Ihm sei kein Vorwurf zu machen.
Dagegen habe sich der Autofahrer grob verkehrswidrig verhalten und entscheidend zum Unfall beigetragen. Auf die Sperrfläche zu fahren, sei verboten. Dass er so die Schienen blockieren würde, habe ihm klar sein müssen. Der Autofahrer habe die Straßenbahn schon sehen können und sei dennoch nach links gefahren. Daher müsse sein Vater als Halter des Wagens für die Reparaturkosten allein aufkommen.