Straßenbahn reißt Autospiegel ab
onlineurteile.de - Sein BMW 540 i war schon ein besonders schnittiges Auto. Auch einem Münchner Straßenbahnfahrer stach es gleich ins Auge, allerdings aus einem anderen Grund: Der Wagen war nämlich viel zu nah an den Schienen geparkt war. Der Straßenbahnfahrer versuchte, an dem BMW vorbeizukommen, doch es war zu eng. Die Straßenbahn riss den linken Außenspiegel ab. Der Autobesitzer hatte das Malheur aus der Nähe beobachtet und schlug sogleich bei den Stadtwerken Alarm.
Die Stadtwerke - Arbeitgeberin des Fahrers - müssten ihm den Sachschaden von 1.400 Euro ersetzen, forderte er. Zwar habe er verbotswidrig geparkt; das gebe dem Straßenbahnfahrer aber noch lange nicht das Recht, sein Auto anzufahren. Die Straßenbahn hätte warten müssen, bis er oder notfalls ein Abschleppdienst den BMW wegbrachten. Doch beim Amtsgericht München blitzte der Autobesitzer ab (343 C 39848/03).
Der Autofahrer habe nicht "nur" falsch geparkt, sondern dazu noch äußerst riskant. Im Übrigen habe er bereits beim Aussteigen die Straßenbahn an der Haltestelle gesehen. Trotzdem habe er das Auto mit den linken Reifen auf der weißen Begrenzungslinie stehen lassen und sei in den Laden gegangen. Deshalb müsse er die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen. Die "fahrlässige Fehleinschätzung" des Straßenbahnfahrers - der gedacht habe, er komme gerade noch so vorbei - sei auf jeden Fall geringer zu bewerten als das bewusste Falschparken des Autofahrers.