Streit auf der Kirmes
onlineurteile.de - Kurz nach Mitternacht ging es am Bierstand auf der Kirmes hoch her. Ein Schausteller stritt heftig mit seinem Cousin, dem Besitzer des Imbissstandes. Beide hatten nicht übel gezecht. Dann rief der Schausteller seine Frau an, um sich mit dem Auto abholen zu lassen. Ob er die Frau anschließend "aus dem Auto zog" oder diese freiwillig ausstieg, um ihm das Auto zu überlassen, war strittig.
Jedenfalls setzte sich der Betrunkene ans Steuer und fuhr geradewegs auf die Personengruppe an der Würstchenbude zu. Seine Zechkumpane sprangen weg, doch den Imbissstand erwischte der Mann voll mit dem Auto: Übrig blieb Schrott. 16.056 Euro Schadenersatz forderte der Standbesitzer vom Cousin, von der Ehefrau als Halterin des Wagens und vom Kfz-Versicherer.
Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, weil der Fahrer vorsätzlich das Fahrzeug als Waffe benutzt habe. So sah es auch das Oberlandesgericht Hamm - trotzdem kam der Versicherer nicht ungeschoren davon (13 U 63/05). Mit voller Absicht habe der Schausteller die Würstchenbude zu Kleinholz gefahren, so die Richter. Er habe bei seiner Amokfahrt durch die Kirmesgasse sogar unbeteiligte Personen gefährdet.
Dass der Fahrer dabei ziemlich betrunken war, entschuldige nichts: Immerhin habe er den Wagen sehr zielgerichtet in die schmale Gasse gesteuert und dabei Schäden aller Art billigend in Kauf genommen. So weit der Schausteller selbst für den Schaden hafte, sei deshalb der Versicherer aus dem Schneider. Allerdings hafte auch die Halterin mit für den Schaden, weil er beim Betrieb ihres Wagens verursacht wurde: Für diesen Anteil müsse der Versicherer einspringen.