Streit über Umschulung

Familiengericht überträgt der Mutter die Entscheidungsbefugnis

onlineurteile.de - Eheleute hatten sich getrennt und wollten sich scheiden lassen. Ihre drei Kinder lebten bei der Mutter; jedes zweites Wochenende waren sie mit dem Vater zusammen. Eine Tochter besuchte die 4. Klasse der Grundschule, hinkte jedoch wegen einer Krankheit in ihrer Entwicklung etwas hinterher. Ein zweites Mädchen besuchte eine Sprachsonderschule. Die Mutter wollte beide auf eine staatlich anerkannte Waldorfschule mit besonderem Förder- und Erziehungskonzept schicken. Dagegen äußerte der Vater Bedenken. Da sich die Eltern nicht einig wurden, wandte sich die Mutter ans Familiengericht und beantragte, ihr die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache zu übertragen.

Das Amtsgericht Lemgo entschied in ihrem Sinne (8 F 26/03). Beide hätten vernünftige Gründe für und gegen die Umschulung vorgebracht. Wenn die (gemeinsam sorgeberechtigten) Eltern in einer so wichtigen Frage auf keinen gemeinsamen Nenner kämen, müsse man die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Und das sei hier die Mutter, so der Familienrichter. Denn sie betreue und versorge die Kinder überwiegend allein, regle alle Angelegenheiten des täglichen Lebens und kümmere sich auch um die schulische Entwicklung der Mädchen. Sie könne die Situation besser einschätzen als der Vater, der die Kinder nur gelegentlich und außerhalb des Alltags erlebe.