Streit um die Tochter der Ex-Freundin
onlineurteile.de - Nach über zwei Jahren Zusammenleben war das Familienglück zu Ende: Der Freund verließ die gemeinsame Wohnung. Die Frau hatte bereits vor dieser Beziehung eine Tochter, gemeinsam bekamen sie noch ein Mädchen.Nach der Trennung durfte der Mann laut Gerichtsbeschluss die beiden Kinder alle drei Wochen für sieben Stunden sehen. Der Mutter passte das gar nicht: Sie hielt den Mann für ein schlechtes Vorbild, zeigte ihn sogar wegen angeblicher Drogendelikte an.
Nach ihrer Hochzeit mit einem anderen Mann verbot sie dem Ex-Freund, das ältere Mädchen zu treffen. Nun wolle sie ein "neues Leben beginnen" und eine Familie aufbauen, erklärte sie. Auch dieses Kind sei "wie sein eigenes", widersprach der Mann, und setzte beim Amtsgericht durch, dass er es zumindest einmal im Monat sehen durfte. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte für seine Vatergefühle weniger Verständnis (11 UF 25/03).
Die Mutter wäre gut beraten, den Wunsch ihres Ex-Freundes zu erfüllen, räumten die Richter ein. Nicht nur für seine eigene Tochter, sondern auch für das ältere Mädchen sei er in den Jahren der Partnerschaft zur Bezugsperson, zum Ersatzvater geworden. Gegen den Willen der Mutter sei das aber nicht durchzusetzen: Auch nach der neuen Gesetzeslage gebe es in solchen Fällen für nichteheliche Lebensgefährten kein Umgangsrecht. Im Übrigen sei es verständlich, wenn die Frau nach dem tiefen Zerwürfnis mit dem ehemaligen Lebensgefährten nun seinen Einfluss zurückdrängen und die neue Familie schützen wolle.