Streit um ein verräumtes Fahrrad
onlineurteile.de - Im Keller des Mietshauses gab es einen Raum, in dem die Mieter ihre Fahrräder unterstellten. Diesen Raum wollte die Vermieterin künftig als Heizungskeller benützen. Um die nötigen Umbauten durchführen zu können, ließ sie die Fahrräder aus dem Keller in den Fahrradschuppen vor dem Haus bringen. Hätten sich die Beteiligten vorher abgesprochen, wäre aus diesem Vorgang wohl nicht gleich ein Rechtsstreit geworden.
Doch ein Mieter regte sich furchtbar auf, als er sein Rad suchen musste und dann auch noch feststellte, dass der Fahrradschuppen verschlossen war. So etwas gehört verboten, meinte er. Und vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek bekam er Recht (820 C 62/07). Die Vermieterin habe den Mietern diesen Raum als Fahrradkeller zur Verfügung gestellt, so der Amtsrichter. Daher dürfe sie die Räder nicht ohne Rücksprache mit den Mietern eigenmächtig wegräumen, an einem anderen Ort unterstellen und den Mietern das Nutzungsrecht am Fahrradkeller entziehen.