Streit um Hip-Hop-Song geht in die nächste Runde

In einem von Sabrina Setlur gesungenen Hit war eine Rhythmussequenz von "Kraftwerk" übernommen

onlineurteile.de - 1977 erschien eine Schallplatte der deutschen Musikgruppe "Kraftwerk", u.a. mit dem Musikstück "Metall auf Metall". 20 Jahre später veröffentlichte die Firma Pelham GmbH einen Song - komponiert von Pelham und Haas, gesungen von Sabrina Setlur - mit dem Titel "Nur mir".

Mitglieder der Musikgruppe "Kraftwerk" behaupteten, die Komponisten hätten "geklaut" - und zwar eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz von "Metall auf Metall". Die sei elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Lied "Nur mir" unterlegt worden. Das verstoße gegen ihr Urheberrecht. Die "Kraftwerker" verklagten Haas, Pelham und seine Firma auf Schadenersatz. Außerdem dürfe "Nur mir" nicht mehr verkauft werden.

So hatte bereits das Landgericht Hamburg 2004 entschieden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Begründung: Kopieren sei verboten, allerdings sehe das Urhebergesetz eine Ausnahme vor. Um die Fortentwicklung der Kunst zu ermöglichen, dürften Künstler Werke anderer auch ohne deren Erlaubnis frei benützen, wenn sie damit ein selbständiges, eigenes Werk schaffen. Ob Pelham/Haas sich darauf berufen könnten, sei noch zu klären.

Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte und verneinte (5 U 48/05). Die Komponisten hätten eine fremde Tonfolge übernommen, die sie im Prinzip auch selbst hätten einspielen können. Jeder Musikproduzent mit durchschnittlichen (technischen) Möglichkeiten hätte eine gleichwertige Sequenz als Rhythmushintergrund produzieren können. Eine selbständige künstlerische Leistung sei es jedenfalls nicht, sie als Hintergrund zu verwenden. (Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.)

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg
Aktenzeichen: 5 U 48/05
Entscheidungsdatum: 17.08.2011
Urteilnummer: 51988

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