Streit um Kosten eines Mietwagens

Autovermieter müssen Mieter über Sondertarife für Unfallersatzautos aufklären

onlineurteile.de - Nachdem sein Auto bei einem (unverschuldeten) Unfall beschädigt worden war, mietete der Autobesitzer für zwei Wochen einen Unfallersatzwagen und brachte sein Auto in die Werkstatt. Der Autovermieter berechnete der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners 2.137,95 Euro, doch die zahlte nur 746,97 Euro. Nun hielt sich der Autovermieter an den Unfallgeschädigten und forderte von ihm den Differenzbetrag.

Der winkte ab: Der Autovermieter habe ihn bei Vertragsschluss nicht darüber informiert, dass er auch erheblich günstigere Tarife hätte wählen können. Dann hätte es mit der Kostenübernahme durch den Versicherer keine Probleme gegeben. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in dieser Frage ging der Autovermieter leer aus (XII ZR 50/04).

Hierzulande herrsche auf dem Markt für Mietwagen eine Tarifspaltung, so die Bundesrichter. Die so genannten Unfallersatztarife lägen meist erheblich über dem für Selbstzahler angebotenen Normaltarif (mindestens 100 Prozent darüber, manchmal 200 Prozent und mehr). Davon wüssten die meisten Autofahrer nichts. Der durchschnittliche Unfallbeteiligte stehe in der Regel unvorbereitet vor der Notwendigkeit, einen Wagen zu mieten, und gehe davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten in vollem Umfang übernehme.

Diese seien dazu aber nicht verpflichtet und weigerten sich auch immer öfter, für die teuren Unfallersatztarife aufzukommen. Dann müsse der Mieter die Differenz zum Normaltarif aus eigener Tasche finanzieren. Auch wenn ihm im Nachhinein Mitverschulden am Unfall angerechnet werde, sei dies der Fall. Autovermieter wüssten darüber Bescheid, Mieter meist nicht: Deshalb müsse der (wissende) Vermieter den (unwissenden) Mieter über drohende Nachteile aufklären. Biete der Autovermieter dem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif liege und möglicherweise vom Versicherer nicht akzeptiert werde, müsse er den Mieter darauf hinweisen.