Streit um Mietnebenkosten

Vermieter kann die Hausreinigung mit der beauftragten Firma auch pauschal abrechnen

onlineurteile.de - Eine Mieterin beanstandete die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters für das Jahr 2007. Es ging um die Hausreinigungskosten, die mit 360 Euro zu Buche schlugen. Gemäß Mietvertrag wurden die Kosten anteilig nach Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Die Höhe der Summe sei für sie nicht nachvollziehbar, kritisierte die Mieterin. In den Vorjahren habe sie für diese Position der Nebenkosten viel weniger gezahlt. Und außerdem sei es unzulässig, die Reinigung per Pauschale abzurechnen.

Dem widersprach das Amtsgericht Saarburg (5a C 54/09). Die Nachforderung des Vermieters sei berechtigt und müsse von der Mieterin beglichen werden. Die Kostensteigerung habe er plausibel damit erklärt, dass früher die Mieter das Haus in Eigenregie gereinigt hätten. In letzter Zeit habe er verschiedene Reinigungsfirmen beauftragt. Daran sei nichts auszusetzen, die Kosten dürfe er entsprechend der Mietvertragsklausel auf die Mieter verteilen.

Mit der Reinigungsfirma O. habe der Vermieter eine monatliche Pauschale von 80 Euro vereinbart. Das liege im üblichen Rahmen, immerhin gehe es um die Reinigungsarbeiten in einem ganzen Mietshaus. Die Höhe der Kosten müsse der Vermieter auch nicht durch Rapportzettel der Firma über die konkrete Stundenzahl belegen. Es sei seine Sache, ob er mit der Reinigungsfirma Entgelt nach den bestimmten Stunden geleisteter Arbeit vereinbare oder aber einen monatlichen Pauschalbetrag.