Streit um Schönheitsreparaturen
onlineurteile.de - Als ihr (damaliger) Ehemann 1984 die Wohnung mietete, war die berufstätige Frau gerade einige Monate im Ausland. Der Mann unterschrieb allein den Mietvertrag, trug allerdings im Vertragsformular beider Namen ein. 1995 trennten sich die Eheleute. Der Mann verließ die Wohnung, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Seitdem wohnte die Frau alleine in der Mietwohnung. Sie zahlte die Miete, führte Verhandlungen mit der Hausverwaltung im eigenen Namen. 1999 zog sie aus.
Da sie die Wohnung nicht hatte renovieren lassen, kam es zum Rechtsstreit mit dem Vermieter. Er verlangte Schadenersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen. Wer haftete nun für deren Kosten? Der Ex-Ehemann oder Frau oder beide? Vor Gericht ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die Ehefrau - die den Mietvertrag nie unterschrieben hatte, also offiziell nicht Mieterin war - durch ihr Auftreten mittlerweile Mietvertragspartei geworden ist. Nur dann schuldete sie dem Vermieter Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof bejahte dies (VIII ZR 255/04).
Die Frau sei an Stelle ihres Mannes in das Vertragsverhältnis "eingetreten", obwohl es darüber zwischen dem Ehepaar und dem Vermieter nie eine Vereinbarung gegeben habe. Sie habe die Wohnung alleine bewohnt, alleine bezahlt und sei auch sonst ständig als Mieterin aufgetreten, insbesondere gegenüber der Hausverwaltung. Niemals habe die Frau geäußert, im Namen ihres Mannes zu handeln. Ohne diesen auch nur zu erwähnen, habe sie mit der Hausverwaltung über eine Mieterhöhung (gerichtet an das Ehepaar) oder über Reparaturen verhandelt, schließlich den Mietvertrag gekündigt und die von ihrem Mann geleistete Kaution "zurückgefordert". Daher müsse sie als Alleinmieterin dem Vermieter auch Schadenersatz zahlen.