Streit um Tatort-Vorspann
onlineurteile.de - Der "Tatort" ist einer der bekanntesten deutschen Fernsehkrimis. Seit 40 Jahren läuft die Serie im "Ersten" und wird von den ARD-Sendern kontinuierlich wiederholt. Und das mit dem immer gleichen Vorspann und einer mittlerweile berühmten Melodie: Der Zuschauer sieht die Augenpartie des Opfers, ein Fadenkreuz und die Beine des davonlaufenden Täters.
Eine Grafikerin und Trickfilmerin, die den Vorspann damals gedreht oder zumindest maßgeblich daran mitgewirkt hatte, fordert nun von zwei der ARD-Anstalten, sie sollten ihre Urheberschaft anerkennen. Die Dame möchte ihren Namen im Vorspann sehen. Und natürlich geht es auch um Geld: Die Filmerin erhielt seinerzeit für ihre Arbeit eine einmalige Vergütung von umgerechnet etwa 1.300 Euro.
Nun klagte sie auf Auskunft über die Einnahmen der Fernsehanstalten durch die jahrzehntelange Ausstrahlung: Der "Tatort" werde außergewöhnlich intensiv ausgewertet. Mittlerweile laufe die Serie im Durchschnitt mehr als einmal am Tag in einem Programm der ARD oder des ORF. Daher habe sie nach dem Urheberrecht Anspruch auf nachträgliche Vergütung.
Da die Fernsehsender bestritten, dass die Frau einen größeren Beitrag zum Vorspann geleistet hatte, befragte das Landgericht München I zahlreiche Zeugen (21 O 11590/09). Danach war das Gericht davon überzeugt, dass die Grafikerin das Storyboard für den Vorspann geschrieben und auch dessen Verfilmung mit geleitet hat: Es gab deshalb der Klage auf Auskunft statt.
Insbesondere der Schauspieler, dessen Augen, "abwehrende Hände" und "weglaufende Beine" im Vorspann zu sehen sind, konnte sich gut daran erinnern, wie er beim Drehen damals immer wieder über den Flughafen in München-Riem rennen musste, ehe die Trickfilmerin mit der Szene zufrieden war. (Die ARD-Fernsehanstalten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.)