Streit um "www.solingen.info"
onlineurteile.de - Die Stadt Solingen informiert ihre Bürger im Internet unter der Adresse "solingen.de". Außerdem können Internetnutzer im "Regional-Portal" eines privaten Betreibers - solingen-info.de - Wissenswertes rund um Solingen abrufen. Doch damit nicht genug: Der private Informationsdienst ließ sich auch die Domain "solingen.info" registrieren und verlinkte diese Webseite mit den Internetseiten der Kommune. Das verletze ihr Namensrecht, beanstandete die Stadt Solingen. Der Informationsdienst müsse auf die Internetadresse "solingen.info" verzichten. Seine Homepage weise darauf hin, dass es sich nicht um Webseiten der Kommune handle, erwiderte der Domaininhaber und stellte sich quer.
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die Kommune mit ihrer Forderung durch (20 U 43/03). In Verbindung mit einem Zusatz dürften Dritte den Namen der Stadt für eine Domain verwenden, erklärten die Richter. Also gehe "solingen-info.de" in Ordnung. Doch wenn der Städtename allein als Adresse dastehe, gingen Informationssuchende davon aus, dies sei die Domain der Namensinhaberin.
Das sorge für Verwirrung und müsse unterbleiben, auch wenn auf der Homepage mögliche Missverständnisse der Internetnutzer ausgeräumt würden. Denn so werde die Stadt von der Nutzung ihres eigenen Namens als Domain ausgeschlossen. Das müsse sie nicht hinnehmen, auch wenn sie bisher nur die Internetadresse "solingen.de" benütze. Das berechtigte Interesse Dritter, über den Ort im Internet zu berichten, bleibe dennoch gewahrt: Private Webseiten-Betreiber könnten den Namen der Stadt weiterhin verwenden, aber eben nur in Verbindung mit Zusätzen wie "solingen-info.de".