Strom braucht man auch im Bauwagen
onlineurteile.de - Ein Hartz-IV-Empfänger wohnt seit längerer Zeit in einem (etwa zehn Quadratmeter großen) Bauwagen, der auf einem Wagenplatz in Frankfurt am Main steht. Der Platz ist nicht an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen. Mit einem Holzofen heizt der 43-Jährige seinen Bauwagen, Strom erzeugt er mit einer Solaranlage. Im Oktober 2007 ging sie kaputt und der Mann beantragte beim Rhein-Main-Job-Center eine neue Solaranlage.
Das Job-Center wollte ihm allenfalls ein Darlehen für die "preisgünstigste Stromversorgung" bewähren. Eine Solaranlage für 6.195 Euro sei zu teuer, dafür gebe es kein Darlehen. In der Bauwagensiedlung dürfe er keinen Stromgenerator aufstellen, konterte der Hilfeempfänger, und klagte ein Darlehen von 6.195 Euro ein. Beim Landessozialgericht Hessen setzte er sich gegen das Job-Center durch (L 7 AS 326/09 B ER).
Hartz-IV-Empfänger hätten Anspruch auf Ersatz für "angemessene Unterkunftskosten", so die Richter. In Frankfurt liege die durchschnittliche Jahresmiete (inklusive Nebenkosten) für angemessenen Wohnraum für eine Person bei etwa 5.360 Euro. Verglichen damit sei das Darlehen für eine neue Solaranlage am Bauwagen nicht unverhältnismäßig hoch.
Bei selbst genutztem Wohneigentum gehöre auch der Kauf einer Solaranlage zu den Unterkunftskosten, wenn keine andere Möglichkeit der Stromversorgung bestehe. Eine funktionierende Stromversorgung gehöre zum elementaren Lebensbedarf - von diesem Grundbedürfnis des Lebens und Wohnens dürfe man niemanden ausschließen.