Student will für seine Tochter nicht mehr zahlen
onlineurteile.de - Die Eltern des 2004 geborenen Mädchens waren nicht verheiratet. Es lebt bei der Mutter. Der Vater machte nach der Fachoberschule eine Lehre als Netzwerktechniker, leistete Zivildienst und begann im Herbst 2007, Informatik zu studieren. Von da an zahlte er seiner Ex-Freundin keinen Unterhalt mehr für das Kind. Der Student pochte auf seinen Anspruch auf Ausbildung — "Lehre und Studium bildeten eine Einheit" — und erklärte sich für leistungsunfähig
Die Sozialbehörde sprang ein, zahlte der Mutter Unterhaltsvorschuss und verlangte von dem jungen Mann den Betrag ersetzt. Zu Recht, entschieden Amtsgericht und Oberlandesgericht München (12 UF 129/11). Ob ein Unterhaltspflichtiger leistungsfähig sei, hänge von den Einkünften ab, die er/sie "bei bestmöglichem Einsatz der Arbeitskraft erzielen" könne. Der Vater sei dazu verpflichtet, sich intensiv um Arbeit zu bemühen.
Immerhin habe er eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Anstatt — möglichst schon während des Zivildienstes — eine Stelle in diesem Beruf zu suchen, habe der Mann ein Studium aufgenommen. Dazu sei er als Unterhaltspflichtiger nicht berechtigt. Das Interesse des Kindes an Unterhalt habe grundsätzlich Vorrang vor seinem Interesse an Weiterbildung.
Dass in seinem Fall das Studium auf der Berufsausbildung aufbaue, ändere daran nichts. Der Vater könne sich nicht darauf berufen, dass er die Lehre nur absolviert habe, um das Studium vorzubereiten. Wer einen Beruf erlernt habe, der ihm - im Prinzip, auch wenn er dafür eventuell umziehen müsse - die Möglichkeit biete, seinen Lebensunterhalt und den Kindesunterhalt zu verdienen, müsse dies wahrnehmen.