Sturz auf Glatteis
onlineurteile.de - Auf dem Heimweg vom Supermarkt rutschte eine Frau an einem frühen Winterabend auf Glatteis aus, stürzte und verletzte sich. Eigentlich war der Bürgersteig komplett von Schnee und Eis befreit und gestreut. Doch unter einer defekten Regenrinne, aus der tagsüber Tauwasser tropfte, hatte sich abends ein 30 Zentimeter breiter Glatteisstreifen gebildet. Den hatte die Frau übersehen.
Vergeblich forderte die Verletzte von den Hauseigentümern Schadenersatz. Sie seien ihrer Räum- und Streupflicht am Vormittag nachgekommen und für den Unfall nicht verantwortlich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (2 U 449/09). Am Unfalltag habe mittags Tauwetter geherrscht, daher habe man nachmittags nicht noch einmal streuen müssen.
Erst viele Stunden später sei die Einkäuferin gestürzt: Das habe nichts damit zu tun, dass die Hauseigentümer unzulänglich gestreut hätten. Was sich am Abend ereignete, sei für die Hauseigentümer nicht vorhersehbar gewesen. Die Hauseigentümerin habe gegen 16 Uhr das Haus verlassen, habe kein Wasser auf dem Gehweg gesehen und nicht mit einer drohenden Gefahrensituation rechnen müssen.
Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass das Ehepaar in das Haus erst etwa zwei Wochen vor dem Unfall eingezogen sei. Es habe nicht realisiert, dass durch das defekte Regenrohr Tauwasser auf den Bürgersteig laufen und dort am Abend zu Eis werden konnte. Womöglich hatten die neuen Eigentümer noch nicht einmal den Defekt am Rohr bemerkt - daraus könne man ihnen keinen Vorwurf machen.