Sturz trotz korrekten Winterdienstes

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Rutscht ein Essener Fußgänger im Dezember auf einer eisigen, nicht gestreuten Fußgängerüberführung aus und verletzt sich, hat er gegen die Stadt keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie einen tauglichen Streuplan korrekt erfüllt hat;

Kommunen ist bei Schneefall ein gewisser Zeitraum zuzubilligen, um den Winterdienst zu organisieren; wurde das weiträumige Stadtgebiet in fünf Stunden vollständig geräumt und gestreut, ist das nicht zu beanstanden; hat der kommunale Räumdienst damit abweichend vom Streuplan im Süden begonnen — statt im Unfallbereich im Westen der Stadt —, ist das in Ordnung, wenn dort der Schneefall früher einsetzte.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
Aktenzeichen: I-9 U 113/10
Entscheidungsdatum: 07.12.2010
Urteilnummer: 52189b