Sturz vom Kamel

Urlauber verunglückt beim Aufsteigen: Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter

onlineurteile.de - Ein Ehepaar unternahm eine einwöchige Pauschalreise in den Nahen Osten, die es bei einem Reiseveranstalter gebucht hatte. Eine Attraktion dieser Reise sollte laut Beschreibung im Reisekatalog ein Kamelritt bei Beduinen sein. Das Ehepaar nahm an diesem Ausflug teil. Als sich die Ehefrau auf das Kamel setzte, passte der Kameltreiber genau auf, dass das Tier erst hochging, als sie sicher im Sattel saß.

Nach ihrem kurzen Ritt sollte der Ehemann aufsteigen — in diesem Moment ließ sich der Kameltreiber ablenken. Während der Urlauber das rechte Bein hob, ging das Kamel plötzlich in die Höhe — vielleicht, weil er es berührte. Vergeblich versuchte der Mann, sich am Hals des Kamels festzuhalten. Er stürzte auf den Metallbügel des Sattels und brach sich das Becken.

Zu Hause musste er mehrfach an Becken und Leiste operiert werden, er leidet bis heute an den Folgen des Unfalls. Vom Reiseveranstalter forderte er 15.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (12 U 1296/12).

Nach der glaubwürdigen Schilderung der Ehefrau und anderer Zeugen habe der Kameltreiber — der als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters vor Ort den Kamelritt organisierte — den Urlauber angewiesen, auf das Tier zu steigen. Statt dafür zu sorgen, dass das Kamel am Boden sitzen blieb und dem Urlauber beim Aufsteigen zu helfen, habe sich der Kameltreiber dann kurz entfernt.

Wie alle Mitteleuropäer sei der Urlauber im Umgang mit Reitkamelen unerfahren, habe mit dem plötzlichen Hochsteigen des Kamels nicht gerechnet. Dass Kamele anders als Pferde zunächst mit dem Hinterteil aufstehen und den Reiter bzw. den Aufsteigenden dabei nach vorne stoßen, habe der Mann auch nicht gewusst. In dieser Situation hätte ihn der Kameltreiber nicht allein lassen dürfen.

Für diesen Fehler seines Mitarbeiters müsse der Reiseveranstalter haften: Wenn er den Teilnehmern einer Pauschalreise einen Ausflug zu Beduinen inklusive Kamelritt anbiete, müsse er auch gewährleisten, dass die Reisenden sicher auf das Reitkamel aufsteigen könnten.

Wenn man die schwerwiegenden Verletzungen, die lange Behandlung mit vielen Komplikationen und bleibenden Schäden berücksichtige, sei der Betrag von 15.000 Euro Schmerzensgeld angemessen. Darüber hinaus erhalte der Mann 1.110 Euro Schadenersatz für einige Tage verlorener Urlaubszeit.