Suzuki gekauft ... oder nicht?
onlineurteile.de - Mit ihrem Ehemann erschien eine Suzuki-Fahrerin auf der Werbeveranstaltung eines Allgäuer Suzuki-Vertragshändlers. Sie zeigte großes Interesse am Modell "Ignis". Ihr Mann sprach mit einem Verkäufer über die Möglichkeit, den gebrauchten Suzuki in Zahlung zu geben. Der Verkäufer kopierte schon mal vorsorglich den Fahrzeugschein des Altfahrzeugs. Am nächsten Tag rief ihn der Ehemann an und fragte nach den Konditionen für den Fall, dass seine Frau den alten Wagen behielt.
Einen Tag später meldete sich der Mann erneut und sagte ab. Da reagierte der Verkäufer unwirsch: Man habe sich im Prinzip schon auf einen Kauf geeinigt. Falls der Vertrag nicht zustandekomme, werde man dem Kunden einen pauschalen Schadenersatz von 15 Prozent des Preises in Rechnung stellen. Daraufhin nahm sich das Ehepaar einen Anwalt. Der verlangte vom Autohaus die Zusage, aus den Verhandlungen keine Ansprüche abzuleiten. Der Autohändler wollte wohl einen Prozess vermeiden und gab nach, was ihm aber einen Prozess doch nicht ersparte: Denn die Suzuki-Fahrerin verklagte ihn auf Ersatz der Anwaltskosten.
Beim Amtsgericht bekam sie Recht: Die Parteien hätten über Vertragskonditionen geredet und noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen. Dennoch habe der Verkäufer darauf Ansprüche stützen wollen. Um diese abzuwehren, habe die Kundin einen Rechtsanwalt bemühen müssen, für dessen Kosten das Autohaus deshalb hafte. Das Landgericht Kempten hatte dagegen für den Verkäufer mehr Verständnis und wies die Klage ab (5 S 266/06).
Der Verkäufer habe angenommen, ein Vertrag sei geschlossen worden und Konsequenzen angekündigt. Das sei nicht ins Blaue hinein geschehen, denn die Suzuki-Fahrerin habe sich ja nicht einfach mal so nebenbei nach einem Auto erkundigt. Vielmehr habe der Verkäufer schriftlich Verkaufs- und Ankaufsmodalitäten festgehalten und mit dem Ehemann der Kundin Details unterschiedlicher Vertragsgestaltungen erörtert. Deshalb sei sein Irrtum naheliegend. Aus diesem Grund müsse die Frau für die Anwaltskosten selbst aufkommen.