Tätowieren eines Ponys ist verboten
onlineurteile.de - Verbietet es der Landkreis einem Mann — der als Gewerbe einen "Tätoservice für Tiere" angemeldet hat —, ein Pony als "lebende Reklame" für den geplanten Betrieb am Oberschenkel mit der "Rolling-Stones-Zunge" tätowieren zu lassen, ist das rechtens;
es verstößt gegen das Tierschutzgesetz, Tiere zu tätowieren, weil es ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügt; wenn der Mann beabsichtigt, ein Geschäft daraus zu machen, dass er das äußere Erscheinungsbild von Tieren aus modischen Gründen verändert oder sie individuell kennzeichnet, stellt das keinen vernünftigen Grund dar.