Tanklaster brettert bei Rot über die Ampel
onlineurteile.de - Das Amtsgericht hatte den Berufskraftfahrer zu 50 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er mit einem Tanklastzug bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren war. 52 km/h hatte er "drauf" - so hatten es die Polizeibeamten gemessen -, als die Ampel schon mindestens 0,05 Sekunden auf Rot stand.
Der Lkw-Fahrer verstand die Welt nicht mehr: Wenn er so kurz vor einer Ampel voll bremse, provoziere er doch nur einen Auffahrunfall, argumentierte er. Mit einem Tanklaster sei das äußerst gefährlich. Das überzeugte die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg nicht: Sie wiesen seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück (Ss 205/08).
Mit dem längeren Bremsweg könne der Fahrer seinen Rotlichtverstoß nicht entschuldigen, betonte das OLG. Gerade mit einem Laster, der einen längeren Bremsweg habe, müsse man so fahren, dass es möglich sei, in der Gelbphase anzuhalten (d.h. innerhalb von drei Sekunden). Das bedeute keineswegs ein riskantes Bremsmanöver in letzter Sekunde, sondern vielmehr frühes Herunterschalten.
Autos mit durchschnittlichem Bremsweg könnten normalerweise ohne weiteres in der drei Sekunden dauernden Gelbphase anhalten. Lkw-Fahrer müssten die längere Reaktionszeit (vom Kfz-Sachverständigen auf 1,5 statt 0,8 Sekunden geschätzt) bei ihrem Fahrzeug und den längeren Bremsweg von vornherein einkalkulieren, d.h. rechtzeitig ihre Geschwindigkeit reduzieren. Notfalls müssten sie sogar schon in der Grünphase langsamer fahren als erlaubt.
Mit der Sicherheit im Straßenverkehr wäre es unvereinbar, wenn Führer von Lastern (oder anderen schwer beladenen Fahrzeugen) das Rotlicht missachten dürften, weil das Bremsen problematisch sei. Für Fahrer von Transportern mit Gefahrgut gelte das erst recht. Aus diesem Grund könne sich der Fahrer auch nicht damit herausreden, dass Bremsen einen Auffahrunfall verursacht hätte: Bei angepasster Geschwindigkeit könne auch ein Tanklaster gefahrlos bremsen.