Tanklaster demoliert französische Autobahn

Fahrer hatte ein "bißchen Rotwein getrunken" - Arbeitgeber kündigt fristlos

onlineurteile.de - Der Lkw-Fahrer war oft in Frankreich unterwegs und hatte sich anscheinend mit den ortsüblichen Sitten angefreundet. Zum Mittagessen trank er gerne ein, zwei Gläschen Rotwein. Unglückseligerweise auch während der Arbeit. Im Februar 2006 fuhr der Mann auf einer südfranzösischen Autobahn mit einem Tanklastzug viel zu schnell, kam beim Überholen ins Schleudern und demolierte mit dem Laster Autobahnanlagen.

Beim Atemluftalkoholtest stellten französische Polizeibeamte einen Wert von 0,8 mg fest. Eine Blutprobe wurde nicht durchgeführt. In der Mittagspause habe er zwei Gläser Rotwein und einen Kaffee mit Cognac konsumiert, gab der Lkw-Fahrer sofort zu. Vor Ort musste er wegen Verkehrsgefährdung einen Monat lang ins Gefängnis. Der Arbeitgeber kündigte dem Fahrer fristlos.

Dagegen wehrte sich der Alkoholsünder: Er sei keineswegs fahruntüchtig gewesen, als er nach dem Mittagessen die Fahrt fortgesetzt habe. Der Arbeitgeber könne die Kündigung auch nicht darauf stützen, dass beim Transport von Gefahrgut "Null-Promille angesagt sei". Denn am Unfalltag habe er nur Biodiesel transportiert.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab (6 Sa 731/06). Hier komme es gar nicht darauf an, wie viel Promille der Lkw-Fahrer wirklich hatte, so die Richter. Berufskraftfahrer, die einen Tanklastzug lenkten, dürften während der Arbeit überhaupt keinen Alkohol trinken. Denn ein Unfall mit so einem Fahrzeug bringe für andere Verkehrsteilnehmer besonders hohe Risiken mit sich.

Allein der Umstand, dass er etwas getrunken habe, rechtfertige daher eine fristlose Kündigung. Den Arbeitnehmer vorher abzumahnen, erübrige sich in so einem Fall: Denn als langjähriger Berufskraftfahrer habe der Kläger nur zu gut gewusst, dass er mit einem Alkoholdelikt im Straßenverkehr seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzte.