Tante will Neffen adoptieren
onlineurteile.de - Eine Frau beantragte beim Vormundschaftsgericht eine Adoption: Sie wollte ihren erwachsenen Neffen an Kindes Statt annehmen. Der Antrag wurde abgelehnt, das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte diese Entscheidung (31 Wx 49/08). Sittlich gerechtfertigt sei eine Erwachsenenadoption nur, wenn zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehe, so das OLG.
Zwischen erwachsenen Personen gelte dafür im Wesentlichen ein Kriterium: Ob sie dauerhaft bereit seien, füreinander einzustehen und sich zu helfen, wie es zwischen leiblichen Eltern und Kindern typischerweise der Fall sei. Auf jeden Fall müsse ein familienbezogenes Motiv das Entscheidende sein. Das konnten die Richter im konkreten Fall nicht erkennen.
Die Erbschaftssteuerreform hat Neffen und Nichten (und andere entferntere Verwandte) wesentlich schlechter gestellt. Falls sie von Onkel oder Tante etwas erben, gilt seither ein Steuersatz von 30 Prozent. Deshalb vermuteten die Richter im konkreten Fall, der Antrag auf Adoption sei gestellt worden, um dem Neffen Erbschaftssteuer zu ersparen. Tante und Neffe gelang es nicht, sie vom Gegenteil zu überzeugen.