"Tauchen mit Haien"

Urlauber landet auf einer einsamen Insel mit geschlossener Tauchschule

onlineurteile.de - Hobbytaucher Z erläuterte im Reisebüro genau seine Vorstellungen: Abenteuerurlaub fernab vom Massentourismus. Die Geschäftsführerin des Reisebüros schlug ihm einen Tauchurlaub auf der Insel Bimini (Bahamas) vor, inklusive "Tauchen mit Haien". Z buchte bei ihr Hin- und Rückflug sowie einen Hotelaufenthalt im Dezember.

Kaum auf der Insel angekommen, meldete er sich und reklamierte, die Reise sei der "absolute Flop": Er sei der einzige Tourist auf der ganzen Insel. Alle Restaurants hätten geschlossen und die Tauchschule ebenfalls. Tauchen mit Haien sei unmöglich. Der Inhaber der Tauchschule sei zwar zu Tauchausflügen bereit, aber nur, wenn er, Z, alleine den Preis zahle, der ansonsten auf eine ganze Gruppe umgelegt werde.

Nach vier Tagen brach Z den Urlaub ab und organisierte den Rückflug auf eigene Kosten. Das Reisebüro ersetzte ihm den vollen Reisepreis. Darüber hinaus forderte der frustrierte Kunde Schadenersatz für das Flugticket und für vertane Urlaubszeit.

Das stehe dem Kunden nicht zu, denn sie habe mit ihm keinen Reisevertrag geschlossen, erklärte die Geschäftsführerin des Reisebüros. Sie sei schließlich keine Reiseveranstalterin, habe Z nur einzelne Reiseleistungen vermittelt.

Das Landgericht Saarbrücken sah das anders und gab dem Kunden Recht (10 S 134/12). Die Umstände des Vertragsschlusses zeigten, dass das Reisebüro nicht nur einzelne touristische Leistungen vermittelte. Z habe von Anfang an klargestellt, dass er mit der Reise einen speziellen Zweck verfolgte. Das Reisebüro habe die Insel Bimini als dafür geeignet vorgeschlagen und so Verantwortung für den Charakter der Reise als Tauch- und Abenteuerurlaub übernommen.

Reisebüros bedienten durch Angebote in speziellen Bereichen Marktnischen, die für Großveranstalter nicht interessant seien. Dann könnten die Reisenden auch erwarten, dass sie für den besonderen Charakter der Reise vertraglich einstehen. Die vom Reisebüro zugesagten Sportmöglichkeiten habe es nicht gegeben. Tauchausflüge besonderer Qualität seien unmöglich gewesen, weil keine anderen Touristen auf der Insel waren, die an Tauchgängen Interesse hatten.

Gemessen an den Zwecken, die Herr Z verfolgte, sei die Reise ein totaler Misserfolg gewesen. Das Reisebüro hätte sich vor dem Vertragsschluss bei Tauchschulen vor Ort erkundigen müssen, ob das Tauchen mit Haien im Dezember überhaupt durchführbar sei. Bei einer so kleinen Insel müsse sich einem Reiseprofi der Gedanke aufdrängen, dass außerhalb der Saison das touristische Angebot möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehe. Das sei doch sogar in touristisch vollständig erschlossenen Urlaubsregionen häufig der Fall.