Tauziehen um Rottweiler
onlineurteile.de - Im Juni 2003 zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus und beendete die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Zwei Jahre vorher hatte sie zusammen mit ihrem Freund einen Rottweiler gekauft. Tagsüber wurde der Hund oft - da beide Partner berufstätig waren - vom Vater der Frau betreut. Bei der Trennung nahm sie den Hund mit und ihr Ex-Freund holte ihn öfters zu Spaziergängen. Das ging einige Monate lang gut, dann kam es zu einem Streit. Danach brachte der Mann den Rottweiler nicht mehr zurück und kündigte sogar an, er werde den Hund bei seinem bevorstehenden Umzug in eine andere Stadt mitnehmen.
Da rief Frauchen die Justiz zu Hilfe. Plötzlich behaupteten nun beide, den Hund bezahlt zu haben. Dazu befragte das Amtsgericht Walsrode den Verkäufer von "Arras" (7 C 1028/03). Der sagte aus, es sei "vollkommen zufällig" gewesen, dass der Mann den Kaufvertrag unterzeichnete. Das Paar sei zusammen gekommen, um den Hund zu beobachten und habe sich dann für den Kauf entschieden. Also gehöre der Hund beiden gemeinsam, folgerte der Amtsrichter.
Da man ihn aber nicht "aufteilen" könne, werde er der Frau zugewiesen. Zum Ausgleich müsse sie an ihren Ex-Freund 400 Euro Entschädigung zahlen. Sie bekomme den Rottweiler, weil sie sich immer schon intensiver um das Tier gekümmert habe: Anmeldung bei der Gemeinde, Impfungen und andere Tierarztbesuche, Versicherung, alles habe die Frau organisiert und bezahlt. Zudem habe sich auch ihr Vater ständig um den Hund gekümmert und sei an ihn gewöhnt.