Tauziehen um "Wilde Kerle"

Autor der Jugendbuchreihe streitet mit dem Illustrator um das Urheberrecht

onlineurteile.de - Früher waren die beiden Künstler befreundet. Der Autor trainierte nebenbei eine Jugend-Fußballmannschaft, die sich "Die wilden Kerle" nannte. Eines Tages bat er den Zeichner, für die Mannschaft ein Logo zu entwickeln. Aus seinen Erlebnissen mit den jungen Fußballern entwickelte der Autor später die bekannte deutsche Jugendbuchreihe, für die der Zeichner Illustrationen der Figuren Leon, Felix & Co. entwarf.

Drei Filme wurden gedreht, dann kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Autor und Zeichner. Der Autor beendete die Zusammenarbeit, zwei weitere "Wilde Kerle"-Filme entstanden ohne den Illustrator. Nun pochte der Zeichner auf sein Urheberrecht an den Figuren und forderte Schadenersatz für die Filme IV und V.

Das Landgericht München I wies seine Klage ab (21 O 13662/07). Wenn ein Illustrator Figuren und Szenen mit diesen Figuren zeichne, werde er dadurch noch nicht zum Mitinhaber des Urheberrechts an den literarischen Charakteren oder gar an der ganzen Buchreihe. Der Autor dürfe zwar keine Neuauflage der ursprünglich zusammen erarbeiteten Buchreihe ("Die Wilden Fußball Kerle" Band 1 - 13) ohne die Illustrationen des Zeichners veröffentlichen.

Ansonsten dürfe der Schöpfer der "Wilden Kerle" aber die literarische Vorlage weitgehend nach seinem Gutdünken verwerten. Er könne die Buchreihe mit den gleichen Charakteren und neuen Illustrationen fortsetzen. Dem Zeichner stehe auch kein Schadenersatz für die ohne ihn gedrehten Filme zu: Er habe daran weder direkt (als Regisseur, Berater etc.) mitgewirkt, noch seien Illustrationen von ihm eingesetzt worden. (Der Zeichner hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)