Taxifahrerin auf die Autobahn gestoßen

Der verurteilte Übeltäter muss ins psychiatrische Krankenhaus

onlineurteile.de - Die Geschichte ist kaum zu glauben, aber wahr: Ein Straubinger bestellte ein Taxi, um sich zum Flughafen München fahren zu lassen. Auf der Autobahn geriet er angeblich in Atemnot und behauptete, er bekomme einen Herzinfarkt. Die Taxifahrerin bremste, weil sie auf dem Seitenstreifen einen Notarzt verständigen wollte. Doch nun protestierte der Fahrgast auf dem Beifahrersitz, forderte Weiterfahrt. Plötzlich griff er ins Lenkrad. Die Fahrerin konnte den schlingernden Wagen mit Müh und Not wieder unter Kontrolle bringen und hielt auf dem Seitenstreifen an. Sie weigerte sich, die Fahrt fortzusetzen, zog den Schlüssel ab und stieg aus.

Daraufhin drehte der Mann vollends durch: Er lief ihr nach und stieß sie zu Boden. Die Frau fiel auf die rechte Fahrspur der viel befahrenen Autobahn A 92. Unbeeindruckt von der Gefahr setzte sich der Mann auf sie und brüllte auf sie ein, sie solle gefälligst weiterfahren. Während dessen rasten mehrere Autos dicht an ihrem Kopf vorbei. Andere Fahrzeuge mussten auf die linke Fahrspur ausweichen, um die zwei Personen nicht zu überfahren. Ein Autofahrer verständigte die Polizei.

Das Landgericht Landshut verurteilte den Mann wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, und ließ ihn in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Anstalt unterbringen. Vergeblich legte der Angeklagte dagegen Revision ein: Der Bundesgerichtshofbestätigte im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts (4 StR 123/06). Mit seinem Ausraster habe der Mann das Leben anderer Menschen in Gefahr gebracht: Vom bloßen Zufall hing es ab, ob er selbst und die Taxifahrerin von einem Wagen erfasst wurden. Dass keines der Autos beim Ausweichmanöver an die Leitplanke geriet, grenze an ein Wunder. Dies sei als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten; zudem als (einfache) Körperverletzung, weil die Taxifahrerin beim Sturz Prellungen und Blutergüsse erlitt.

Dass das Landgericht den Randalierer in die Psychiatrie eingewiesen habe, sei nicht zu beanstanden: Er sei psychisch gestört und gewalttätig. Daher seien auch in Zukunft von ihm "erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten", er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.