Teebestellung im Internet
onlineurteile.de - Ein Teehändler bot seine Ware auch im Internet an. Bevor die Kunden ihre Online-Bestellung aufgaben, fanden sie im so genannten Warenkorb einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versandhändlers. Diese enthalten auch das Recht des Kunden, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung wieder zurückzugeben. Einem Hamburger Wettbewerbsverein, der sich für lauteren Wettbewerb einsetzt, genügte diese Art der Information nicht.
Das Landgericht Berlin verbot dem Händler - unter Androhung eines Ordnungsgeldes -, im Internet für Tee auf dem Versandweg zu werben, ohne in auffälliger Weise auf das Rückgaberecht hinzuweisen (16 O 318/05). Er müsse die Verbraucher "in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form" darüber informieren. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst seien die entsprechenden Belehrungen klar und verständlich zu formulieren sowie auffällig zu platzieren bzw. hervorzuheben.