Telearbeitsplatz zu Hause

Versicherungsmathematiker kann die Kosten unbeschränkt von der Steuer absetzen

onlineurteile.de - Ein Versicherungsmathematiker hatte auf Wunsch seines Arbeitgebers in seiner Wohnung einen Telearbeitsplatz eingerichtet. Hier arbeitete er an drei Tagen der Woche. Als er die Kosten der häuslichen Installation von der Steuer absetzen wollte, spielte das Finanzamt nicht mit: Die Beamten verwiesen darauf, dass Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nur bis zur oberen Grenze von 1.250 Euro als Werbungskosten anerkannt würden. Gegen den Steuerbescheid zog der Mathematiker vor Gericht.

Die Arbeitsleistungen des Mathematikers im Büro und zu Hause seien qualitativ gleich, stellte der Bundesfinanzhof fest (VI R 21/03). Überwiegend arbeite er mittlerweile zu Hause, im Betrieb habe der Arbeitgeber seine Schreibtische und die Bürofläche reduziert. Der Mittelpunkt der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers habe sich also in dessen Wohnung verlagert. Deshalb seien die Kosten für das Einrichten des Telearbeitsplatzes in unbeschränkter Höhe von der Steuer abzuziehen.