Telefon-Terror durch Versandhaus

Landgericht Coburg beendet das unerwünschte "Telefon-Marketing"

onlineurteile.de - Die Frau war schon fast am Verzweifeln: Einmal hatte sie bei dem Versandhaus etwas bestellt. Seither riefen immer wieder Mitarbeiter des Unternehmens an, um ihr Kaufverträge anzubieten. Dabei hatte sie jedem Anrufer klipp und klar gesagt, dass sie keine Werbeanrufe wünschte. Als sich die Kundin nicht mehr zu helfen wusste, bat sie die Verbraucherzentrale um Unterstützung.

Die Verbraucherzentrale schickte dem Unternehmen eine Abmahnung und klagte auf Unterlassung. Die Klage hatte beim Landgericht Coburg Erfolg: Das Versandhaus dürfe Verbraucher nicht gegen deren Willen behelligen, erklärte das Gericht (1HK O 37/07).

"Marketing" an privaten Telefonanschlüssen sei unzulässig, es sei denn, der Anschlussinhaber sei mit Werbeanrufen einverstanden. Ignoriert das Unternehmen das Verbot, drohen ihm für jeden unerwünschten Werbeanruf bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Vergeblich versuchte sich das Versandhaus darauf hinauszureden, es "habe nur wegen einer früheren Bestellung" nachfragen wollen. Das sei schon wegen der Vielzahl der Anrufe unglaubwürdig, winkte der Richter ab. Nach Anhörung der Kundin war er davon überzeugt, dass die Frau in unzumutbarer Weise belästigt worden war.