Telefonanbieter droht Kunden mit Schufa-Eintrag
onlineurteile.de - Das Telekommunikationsunternehmen Vodafone fiel mit einer kundenunfreundlichen Praxis auf: Wenn Kunden die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und deshalb nicht zahlten, teilte ihnen die Vodafone GmbH mit, sie sei "verpflichtet, den Zahlungsrückstand der Schufa" zu melden (= eine Wirtschaftsauskunftei u.a. für Kreditinstitute, Unternehmen, Vermieter, die diese vor Kreditausfällen schützt) und ein negativer Schufa-Eintrag werde für die Betroffenen zu Nachteilen führen; diese Drohklausel zu verwenden, ist unzulässig und sachlich falsch: Wer eine Forderung inhaltlich bestreitet und aus diesem Grund mit dem Zahlen wartet, bis der Streit geklärt ist, gerät nicht in Zahlungsverzug und erhält keinen negativen Schufa-Eintrag.