Telefonanlage für zehn Jahre gemietet

Vertragsverlängerung nach Erweiterung der Anlage?

onlineurteile.de - Eine Firma hatte Anfang 1989 eine Telefonanlage gemietet, der Vertrag sollte zehn Jahre laufen, bis 31.12.1998. Innerhalb dieser Zeit wurde die Anlage mehrmals nachgerüstet. Im September 1998 kündigte die Firma den Vertrag und mietete bei einem anderen Hersteller eine neue Anlage. Das erste Telekommunikationsunternehmen forderte aber Miete für weitere sieben Monate und pochte auf den Vertrag von 1989: Die Vertragslaufzeit sollte sich verlängern, wenn die Anlage technisch nachgerüstet und erweitert werde.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Zahlungsklage ab und erklärte die betreffende Klausel für unwirksam (10 U 171/02). Es fehlten klare Angaben dazu, welche Art der Erweiterung oder Nachrüstung zu einer Verlängerung des Vertrags führe. Außerdem werde nicht deutlich, um wie viele Monate im Fall des Falles das Mietverhältnis verlängert werden sollte. Eine so unklare Regelung benachteilige die Mieterin in unangemessener Weise.